Ihr Anwalt für Familienrecht in Aschaffenburg informiert zum Thema Umgangsrecht
Die Regelung des Umgangsrechts ist für getrenntlebende Eltern oft nicht einfach. Eine Einigung zu finden, die beide Parteien zufriedenstellt und zum Wohle des Kindes ist, fällt vielen Eltern schwer. Generell hat der Elternteil, der nicht mit dem Kind zusammenlebt, ein Recht auf Umgang, um den Kontakt und die persönliche Beziehung mit seinem Kind aufrecht zu erhalten. Im Familienrecht wird die Umgangsregelung nach den Bedürfnissen und Möglichkeiten der Elternteile und der Kinder festgelegt. Während den Herausforderungen der Corona-Pandemie ergeben sich neue Fragestellungen und auch Spannungen zwischen den Elternteilen. Um etwaige Unklarheiten zu beseitigen, finden Sie in diesem Artikel die aktuell geltenden Regelungen und Rechtsprechungen zum Thema Umgangsrecht (Januar 2021).
Müssen bestehende Umgangsregeln während der Corona-Pandemie neu geregelt werden?
Nein, bestehende Umgangsregelungen zwischen getrenntlebenden Elternteilen müssen wegen der Coronakrise nicht neu geregelt werden. Da Eltern und Kinder zur Kernfamilie gehören und jeweils einen Hausstand darstellen, haben die Kontaktbeschränkungen hier keinen Einfluss. Das Umgangsrecht ist außerdem ein Recht des Kindes und dient seinem Wohl. Deshalb ist das Umgangsrecht für die Eltern nicht nur ein Recht, sondern eine Pflicht.
Was passiert, wenn das Umgangsrecht während der Corona-Pandemie verweigert bzw. ausgesetzt wird, z.B. weil Regeln verletzt werden?
Der durch ein Familiengericht geregelte Umgang des Kindes mit dem anderen Elternteil darf ohne rechtfertigende Entscheidung des Gerichts nicht verweigert werden, auch nicht während der Coronakrise. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main mit Beschluss vom 08.07.2020. Vom gerichtlich geregelten Umgang darf ein Elternteil nicht einseitig abweichen.
Gegen ein Elternteil, der den Umgang mit dem gemeinsamen Kind nicht gewährt, kann ein Ordnungsgeld, ersatzweise Ordnungshaft verhängt werden.
Welche Strafen drohen bei Zuwiderhandlungen?
Bei Zuwiderhandlungen drohen unter anderem Ordnungsgelder, die durch ein Gericht verhängt werden können.
Welche Auswirkungen haben die Kontaktbeschränkungen auf das Umgangsrecht?
Die Kontaktbeschränkungen haben keine Auswirkungen auf das Umgangsrecht. Die Anordnungen, soziale Kontakte zu meiden, beziehen sich nicht auf die Kernfamilie. Zur Kernfamilie zählen auch die getrenntlebenden Eltern. Ein gemeinsames Kind gehört jeweils zum Hausstand eines Elternteils. Deshalb lässt sich die Frage klar mit „nein“ beantworten.
Wie ist das Umgangsrecht während einer Quarantäne geregelt?
Besteht für ein Elternteil oder das Kind die Pflicht zur Quarantäne, muss das Umgangsrecht für den begrenzten Zeitraum der Quarantäne ausgesetzt werden. Hierzu genügt aber nicht ein reiner Verdacht einer Erkrankung.
Sie haben Fragen zum Umgangsrecht? Wir beraten Sie als Anwälte für Familienrecht in Aschaffenburg kompetent und umfassend.