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Annahme eines minder schweren Falles auch bei der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge gemäß § 30 Abs. 1 Ziff. 4, Abs. 2 BtMG, Landgericht Aschaffenburg, Urteil vom 9.12.2004, Az.: 2 Ns 4 Ls 112 Js 5399/04

Die Berufung des Angeklagten gegen das Urteil des AG - Schöffengericht - Aschaffenburg vom 28.9.2004 wird mit der Maßgabe verworfen, dass der Angeklagte wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Freiheitsstrafe von l Jahr 10...

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