ONLINE-Scheidung bei Ihrem Rechtsanwalt für Familienrecht in Aschaffenburg
Wir ersparen Ihnen unter dem Eindruck der Corona-Pandemie jetzt auch den Gang zum Anwalt mit den entsprechenden Kontakten und bieten ab sofort die Möglichkeit einer Online-Scheidung an.
Dieser Weg ist vor allem für einfach gelagerte Ehescheidungen gangbar, bei denen sich die Eheleute im Wesentlichen einig sind und es im Prinzip nur um den formellen Ausspruch der Scheidung durch das zuständige Gericht geht.
Sie können über das unten stehende Kontaktformular Ihren Fall schildern (bitte immer den Trennungszeitpunkt angeben) und wir nehmen dann eine Einschätzung vor, ob sich Ihre konkrete Situation für eine „Online-Scheidung“ eignet. Sollte dies der Fall sein, werden wir alle von Ihnen benötigten Unterlagen und Informationen bei Ihnen anfordern und können dann die Ehescheidung für Sie beantragen.
Sollten sich im Verlauf des Ehescheidungsverfahrens Probleme ergeben, können wir jederzeit auch über eine telefonische oder persönliche Besprechung die Problematik klären. Es entstehen Ihnen somit zu keinem Zeitpunkt irgendwelche Nachteile aus dem gewählten Weg der Online-Scheidung.
Sollte sich Ihre Ehescheidung nicht für einen reinen Online-Kontakt eignen, werden wir Ihnen dies ebenfalls mit einer Einschätzung der möglichen Handlungsalternativen mitteilen. Sie können dann entscheiden, wie weiter vorgegangen werden soll.
Frage zur Online-Scheidung – Ihr Anwalt für Familienrecht steht Ihnen zur Seite
Im Hinblick auf die im Internet von einer Vielzahl von Anbietern vollmundig als kostengünstig und schnell angebotenen Online-Scheidung möchten wir Sie darauf hinweisen, dass es für die Kosten der Ehescheidung nicht darauf ankommt, ob diese rein über das Internet beauftragt wird oder im Rahmen eines persönlichen Kontakts mit dem Anwalt, denn letztendlich bestimmt das zuständige Familiengericht den Verfahrenswert, nach dem sich auch die Anwaltsgebühren richten. Ebenso ist eine Online-Scheidung nicht schneller, denn auch hier bestimmt letztendlich das Gericht, wann es einen Termin anberaumt und wie zügig die Angelegenheit abgewickelt wird. Zudem ist auch die Anhörung der Eheleute im Ehescheidungstermin grundsätzlich zwingend.
Aus diesem Grund können Sie uns gerne ohne ein persönliches Gespräch in den Kanzleiräumen beauftragen und alle erforderlichen Schritte können entsprechend vorgenommen werden. Wir behandeln Ihre Ehescheidung jedoch in jedem Fall individuell und berücksichtigen die Besonderheiten, die es nahezu überall gibt, so dass Sie im Falle unserer Beauftragung – ohne Mehrkosten – umfassend beraten und betreut sind.
Benötigen Sie Unterstützung durch einen Rechtsanwalt für Familienrecht oder Arbeitsrecht in Aschaffenburg? Wir würden uns sehr freuen, Sie in unserer Kanzlei in Aschaffenburg persönlich begrüßen zu dürfen, Ihr Rechtsanwalt Markus Holzer, Ihre Rechtsanwältin Nadja Goldmann, 63739 Aschaffenburg